Impressum | AGB
Impressum
Angaben gemäß Paragraph 5 TMG
Smart Solutions
Heinz Gries Straße 7
56751 Polch
Deutschland
Vertreten durch
Kai Rockenfeller
Kontakt
Telefon 01514 0447665
E Mail info@smartsolutionskr.de
Umsatzsteuer ID
Umsatzsteuer Identifikationsnummer gemäß Paragraph 27 a Umsatzsteuergesetz
DE458339747
Steuernummer 29 139 40951
EU Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung bereit
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E Mail Adresse findest du oben im Impressum
Verbraucherstreitbeilegung Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Smart Repair-, Lackier- und Fahrzeugaufbereitungsarbeiten auf smartsolutionkr.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Smart Solution Kai Rockenfeller (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Smart-Repair-Arbeiten, Lackierarbeiten, Fahrzeugaufbereitung sowie sonstige Dienstleistungen an Kraftfahrzeugen.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn deren Geltung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Kunden und die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande.
(2) Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Smart-Repair-Arbeiten, Lackierarbeiten, Fahrzeugaufbereitungen sowie sonstige vereinbarte Dienstleistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Auftrag, dem Kostenvoranschlag oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
§ 4 Kostenvoranschläge, Festpreise und Mehrarbeiten
(1) Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und auf Grundlage des bei Auftragserteilung erkennbaren Schadensumfangs erstellt. Sie sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde ausdrücklich in Textform vereinbart.
(2) Sofern ein Festpreis vereinbart wurde, gilt dieser ausschließlich für die bei Auftragserteilung erkennbaren und kalkulierten Arbeiten.
(3) Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Smart-Repair-, Karosserie- und Lackierarbeiten verdeckte Schäden oder zusätzliche Mängel erst nach Beginn der Arbeiten (z. B. nach Demontage oder Freilegen von Bauteilen) sichtbar werden können.
(4) Zeichnet sich während der Durchführung der Arbeiten ab, dass die im Kostenvoranschlag veranschlagten Kosten um mehr als 15 % überschritten werden, wird der Auftragnehmer die Arbeiten unverzüglich einstellen und die Zustimmung des Kunden in Textform einholen. Kündigt der Kunde den Vertrag wegen einer solchen Überschreitung, steht dem Auftragnehmer der Teil des Entgelts zu, der den bis dahin erbrachten Leistungen entspricht.
(5) Ein vereinbarter Festpreis umfasst ausdrücklich keine nachträglich festgestellten Schäden, zusätzlichen Arbeiten oder vom Kunden nachträglich gewünschten Leistungsänderungen. Diese werden gesondert berechnet, sofern der Kunde der Erweiterung in Textform zugestimmt hat.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich gegenüber Verbrauchern als Endpreise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gegenüber Unternehmern werden Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen.
(2) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung und bei Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Fahrzeugherausgabe, Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftragnehmer macht von seinem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB Gebrauch.
(2) Das Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag im Besitz des Auftragnehmers. Die Herausgabe des Fahrzeugs erfolgt erst nach vollständigem Zahlungsausgleich aller offenen Rechnungsbeträge einschließlich etwaiger Nebenforderungen, Standgebühren oder sonstiger Kosten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs vor vollständiger Zahlung.
(3) Alle vom Auftragnehmer eingebauten Zubehör-, Ersatz- und Karosserieteile bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Bei Überweisungen gilt die Zahlung erst mit tatsächlichem Geldeingang auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers als erfolgt.
§ 7 Fertigstellung und Abholung
(1) Der Kunde wird nach Fertigstellung der Arbeiten informiert und verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von drei Werktagen abzuholen.
(2) Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem vierten Werktag eine Standgebühr in Höhe von 30,00 EUR pro Kalendertag zu berechnen.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.
§ 8 Probefahrten und Fahrzeugbewegungen
(1) Der Kunde ermächtigt den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter, das Fahrzeug im Rahmen der Auftragserfüllung auf dem Betriebsgelände zu bewegen sowie erforderliche Probe-, Kontroll- und Testfahrten durchzuführen.
(2) Dies gilt insbesondere zur Überprüfung der ausgeführten Arbeiten sowie zur Funktions- und Qualitätskontrolle.
§ 9 Persönliche Gegenstände im Fahrzeug
(1) Der Kunde wird dringend aufgefordert, vor Übergabe des Fahrzeugs sämtliche Wertgegenstände, Bargeld, mobile Navigationsgeräte, Datenträger und sonstige persönliche Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.
(2) Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von im Fahrzeug verbliebenen Gegenständen, deren Verbleib für die Durchführung der Reparatur- oder Aufbereitungsarbeiten nicht zwingend erforderlich war, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Beschränkung unberührt.
§ 10 Lackierarbeiten und Farbabweichungen
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund von Alterung, UV-Einstrahlung, Witterungseinflüssen, Materialunterschieden, Vorlackierungen oder Herstellertoleranzen geringfügige Farbton- und Strukturabweichungen technisch nicht immer vollständig vermeidbar sind.
(2) Solche technisch unvermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Arbeiten fachgerecht und nach dem Stand der Technik ausgeführt wurden.
§ 11 Gewährleistung
(1) Für die erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Ist der Kunde ein Verbraucher, verjähren Mängelansprüche für die erbrachten Werkleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von zwei Jahren ab der Abnahme des Werks.
(3) Ist der Kunde ein Unternehmer (B2B), verjähren Mängelansprüche innerhalb eines Jahres ab der Abnahme des Werks. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, bleiben unberührt.
(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Pflege durch den Kunden nach der Übergabe, äußere Einwirkungen (z. B. Steinschlag, saurer Regen) oder auf bereits vorhandene, nicht im Auftrag enthaltene Vorschäden zurückzuführen sind.
§ 12 Kommunikation und Auftragserweiterungen
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation bezüglich Terminabsprachen, Kostenvoranschlägen, Schadensdokumentationen, Bildern, Freigaben
- und Auftragserweiterungen per Telefon, E-Mail oder Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) erfolgen kann.
(2) Freigaben und Auftragserweiterungen, die vom Kunden per E-Mail oder Messenger-Dienst erteilt werden, gelten als verbindlich und erfüllen die vereinbarte Textform.
§ 13 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
§ 14 Langfristige Nichtabholung von Fahrzeugen
(1) Wird ein Fahrzeug trotz Fertigstellung und wiederholter Aufforderung über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nicht abgeholt und bestehen offene Forderungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine gesetzlichen Rechte aus dem Unternehmerpfandrecht geltend zu machen.
(2) Die gesetzlichen Vorschriften über die Verwertung gepfändeter Sachen (Pfandverkauf) bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insb. DSGVO und BDSG) zur Vertragserfüllung und Kundenbetreuung verarbeitet. Detaillierte Informationen hierzu sind in der separaten Datenschutzerklärung auf der Website einsehbar.
§ 16 Schlussbestimmungen und Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschiedsstelle weder bereit noch verpflichtet.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: August 2025
